Bewerbungsstart für den Preis „LandHeldin“ am Internationalen Frauentag

Zum Internationalen Frauentag am 8. März startet die Landesregierung erneut den Aufruf für den Preis „LandHeldin“. Gemeinsam mit dem Netzwerk LandHessinnen setzt das Hessisches Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat damit ein starkes Zeichen für engagierte, innovative und mutige Frauen in den ländlichen Räumen Hessens.

Alle zwei Jahre würdigt der Preis Frauen, die als Unternehmerinnen, Initiatorinnen, Vereinsvorsitzende, Kommunalpolitikerinnen oder Projektleiterinnen Verantwortung übernehmen und ihre Region aktiv mitgestalten. Ausgezeichnet werden sowohl Einzelpersonen als auch Projekte, Unternehmen, Institutionen oder Vereine, in denen Frauen eine prägende Leitungsrolle einnehmen. Der Preis ist mit insgesamt 8.000 Euro dotiert und wird an mehrere Preisträgerinnen vergeben.

„Gerade am Internationalen Frauentag wollen wir deutlich machen: Die Zukunft unserer ländlichen Räume ist weiblich, vielfältig und innovativ“, betont Heimatminister Ingmar Jung zum Start der Bewerbungsphase. „Mit dem Preis ‚LandHeldin‘ holen wir Frauen ins Rampenlicht, die viel bewegen – oft leise, aber mit enormer Wirkung.“

Frauen sind vielfach Motor für neue Ideen und tragfähige Netzwerke in Dörfern und Kleinstädten. Dennoch wird das politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben häufig noch als männlich geprägt wahrgenommen. Der Preis „LandHeldin“ setzt hier bewusst an: Er macht Leistungen sichtbar, stärkt Vorbilder – für andere Frauen ebenso wie für Männer – und würdigt Engagement für Chancengleichheit, Demokratie, Nachhaltigkeit, Klimaschutz und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

„Unsere ländlichen Regionen brauchen Frauen, die vorangehen, neue Wege eröffnen und Verantwortung übernehmen. Diese Frauen wollen wir ermutigen, sich zu bewerben – oder von anderen vorgeschlagen zu werden“, so Jung weiter. „Der Preis ist nicht nur eine Auszeichnung. Er ist ein klares Bekenntnis der Landesregierung zur Stärkung von Frauen im ländlichen Raum.“

Bewerben können sich Frauen aus Hessen, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: Sie sind Wegbereiterinnen in unterrepräsentierten Bereichen, setzen sich aktiv für Chancengleichheit ein, engagieren sich für demokratische Werte, bringen Innovationen in ihre Region, stärken Vielfalt oder treiben Nachhaltigkeit und Klimaschutz voran. Vorschläge durch Dritte sind ebenso möglich wie Selbstbewerbungen.

„Wir wissen, dass es im ganzen Land beeindruckende Frauen gibt, die mit Herz, Mut und Tatkraft Verantwortung übernehmen“, erklärt Jung. „Ich möchte alle ermutigen: Zeigen Sie, was Sie leisten. Ihre Geschichte kann andere inspirieren und bestärken.“

Das digitale Bewerbungsformular steht ab sofort online unter folgendem Link zur Verfügung. https://www.alrhessen.de/landheldin Einsendeschluss ist der 8. Mai 2026. Die feierliche Preisverleihung findet voraussichtlich am 11. September 2026 statt.

Mit dem Preis „LandHeldin“ unterstreicht die Landesregierung gemeinsam mit dem Netzwerk LandHessinnen ihren Anspruch, ländliche Räume als starke, vielfältige und zukunftsfähige Lebensorte weiterzuentwickeln – getragen von engagierten Frauen, die heute schon Vorbild für morgen sind.

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Gründertreffen

Gründertreffen am 01.07.2026 in Neukirchen

Neukirchen, Campingplatz Urbachtal
1. Juli 2026
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Workshop

Präsentationstraining – Souverän präsentieren und Menschen gewinnen

Rathaus Ziegenhain, Wiederholdstraße 24, 34613 Schwalmstadt
8. August 2026

Während der Gründungsphase können Existenzgründer die Beratung des Gründungsmanagers in Anspruch nehmen, diese beinhaltet:

  • - Informationsgespräche
  • - Erörterung der Geschäftsidee
  • - Beratung bei Geschäftsplänen
  • - Begleitung in der Vorgründungsphase
  • - Beratung bei Finanzierungsplänen
  • - Ausstellung von Tragfähigkeitsbescheinigungen
  • - Hilfe bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten

Eine Beratung in steuerlichen Fragen wird durch das VGZ Schwalm nicht angeboten. Die Erstberatung durch eine(n) SteuerberaterIn wird mit einem finanziellen Zuschuss in Höhe von einmalig 150,00 € unterstützt. Diese Beratungsleistung ist frei wählbar, der Zuschuss muss durch den/der von der Gründerin/dem Gründer in Anspruch genommenen SteuerberaterIn beantragt werden.

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