Landesförderung ermöglicht Erweiterung des Beratungsangebots für Existenzgründer:innen im Schwalm-Eder-Kreis

Übergabe Fördermittelbescheid IKZ im Virtuellen Gründerzentrum Schwalm-Eder (v.li.Luca Fritsch (Bgm. Willingshausen), Jens Nöll (Bgm. Frielendorf), Tatjana Grau-Becker (Wirtschaftsförderin SEK), Viola Müller-Hanke  und Tanja Damm (VGZ Schwalm-Eder), Minister Poseck, Tobias Kreuter (Bgm. Schwalmstadt), Lukas Daum (Bgm. Gilserberg), Winfried Becker (Landrat Schwalm-Eder-Kreis), Philipp Rottwilm (MdB). Daniel Helwig (Bgm. Schrecksbach)  (Foto: VGZ Schwalm-Eder)

Hessens Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck hat am 25.04.2025 in Schwalmstadt einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 100.000 Euro an Vertreter der Zweckverbände Schwalm, Schwalm-Eder-West und Schwalm-Eder-Mitte sowie an acht weitere Städte und Gemeinden im Schwalm-Eder-Kreis überreicht. Die Mittel stammen aus dem Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) des Landes Hessen.

In finanziell angespannten Zeiten schafft diese Förderung die Grundlage dafür, die seit 2005 bestehende interkommunale Kooperation im Bereich der Wirtschaftsförderung substanziell auszubauen. Seit Anfang 2025 steht das Angebot des Virtuellen Gründerzentrums Schwalm-Eder (VGZ) – das bislang in den drei Zweckverbänden verankert war – nun auch den acht weiteren kreisangehörigen Kommunen Edermünde, Felsberg, Körle, Melsungen, Niedenstein, Neukirchen, Oberaula und Ottrau zur Verfügung. Damit profitieren nun 21 Kommunen des Landkreises von einem zentralen und modernen Angebot zur Förderung von Existenzgründungen.

Minister Poseck würdigte die Kooperation als zukunftsweisend: „Interkommunale Zusammenarbeit ist ein Erfolgsmodell – gerade in finanziell schwierigen Zeiten. Durch Synergien werden Effizienzgewinne erzielt und gleichzeitig kommunale Identität gewahrt.“

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Während der Gründungsphase können Existenzgründer die Beratung des Gründungsmanagers in Anspruch nehmen, diese beinhaltet:

  • - Informationsgespräche
  • - Erörterung der Geschäftsidee
  • - Beratung bei Geschäftsplänen
  • - Begleitung in der Vorgründungsphase
  • - Beratung bei Finanzierungsplänen
  • - Ausstellung von Tragfähigkeitsbescheinigungen
  • - Hilfe bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten

Eine Beratung in steuerlichen Fragen wird durch das VGZ Schwalm nicht angeboten. Die Erstberatung durch eine(n) SteuerberaterIn wird mit einem finanziellen Zuschuss in Höhe von einmalig 150,00 € unterstützt. Diese Beratungsleistung ist frei wählbar, der Zuschuss muss durch den/der von der Gründerin/dem Gründer in Anspruch genommenen SteuerberaterIn beantragt werden.

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