Vor 20 Jahren wurde mit der Gründung des Virtuellen Gründerzentrums (VGZ) Schwalm ein hessenweit einzigartiges Modellprojekt ins Leben gerufen. Heute ist daraus das VGZ Schwalm-Eder entstanden – ein starkes Beraternetzwerk, das Gründerinnen und Gründer in 21 Kommunen begleitet und die regionale Wirtschaft nachhaltig stärkt.

Die Geschichte des VGZ beginnt im Jahr 2002, als fünf Kommunen – Schwalmstadt, Schrecksbach, Willingshausen, Frielendorf und Gilserberg – gemeinsam ein Konzept für ein Gründerzentrum in Auftrag gaben. Das Berliner Planungsbüro IKOS entwickelte daraufhin die innovative Idee eines „virtuellen Zentrums“: ohne eigene Immobilie, dafür mit der Nutzung vorhandener Leerstände. Schon damals galt der Leitsatz: „Wir haben in Köpfe statt in Mauern investiert.“ Mit der offiziellen Gründung des VGZ Schwalm im Jahr 2005 wurde dieser Ansatz Realität.

In den folgenden Jahren etablierte sich das VGZ als zentrale Anlaufstelle für Gründungsinteressierte in der Region. Nach einer Anschubfinanzierung durch EU-Mittel und die beteiligten Kommunen wurde das Zentrum ab 2011 vollständig aus kommunalen Mitteln getragen – ab 2012 durch Schwalmstadt und Frielendorf.

Ein weiterer Meilenstein folgte 2020 mit dem Start einer Pilotphase, in deren Rahmen das Beratungsangebot auf die Zweckverbände Schwalm und Schwalm-Eder-West ausgeweitet wurde. Schritt für Schritt wuchs das Netzwerk weiter: 2022 kamen drei Kommunen aus dem Zweckverband Schwalm-Eder-Mitte hinzu, 2025 schließlich erfolgte die bislang größte Erweiterung in der Geschichte des VGZ.

Seitdem firmiert die Einrichtung unter dem Namen VGZ Schwalm-Eder, ist in 21 Kommunen aktiv, verfügt über ein auf vier Mitglieder erweitertes ehrenamtliches Beratungsteam und hat mit der neu geschaffenen Position der stellvertretenden Geschäftsführung wichtige strukturelle Weichen für die Zukunft gestellt. Von Beginn an arbeitet das VGZ eng mit starken Partnern zusammen – darunter die Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises, die IHK Kassel-Marburg, die HWK Kassel, das RKW Kassel, die WiBank Hessen sowie die LEADER-Regionen.

Dass dieser Weg richtig ist, zeigte sich eindrucksvoll im Rahmen der Jubiläumsveranstaltung während des Michaelismarktes. Der Tag der offenen Tür mit dem Gründermarktplatz auf dem Hof der Bahnhofstraße 12 in Schwalmstadt-Treysa stieß auf sehr großen Zuspruch. Zahlreiche Besucherinnen und Besucher nutzten die Gelegenheit, mit Gründerinnen und Gründern aus der Region ins Gespräch zu kommen. Die Ausstellung und Verkaufsstände der ehemaligen VGZ-Gründenden erwiesen sich dabei als besonderes Highlight und machten die Vielfalt, Innovationskraft und Bodenständigkeit der regionalen Gründerszene sichtbar.

Auch die aktuellen Zahlen unterstreichen den Erfolg des Konzepts: Allein bis August 2025 haben bereits 100 Gründerinnen und Gründer die Beratungsleistungen des VGZ Schwalm-Eder in Anspruch genommen – so viele wie nie zuvor. Besonders erfreulich ist der hohe Frauenanteil von rund 50 Prozent.

„Das Virtuelle Gründerzentrum hat sich in zwei Jahrzehnten von einer mutigen Idee zu einem Erfolgsmodell entwickelt, das Gründerinnen und Gründer vor Ort stärkt und unsere Region als Wirtschaftsstandort sichtbarer macht“, betonte Tanja Damm, die seit der Gründung des VGZ in der Geschäftsleitung tätig ist. „Der große Zuspruch beim Jubiläum bestätigt uns darin, diesen Weg konsequent weiterzugehen.“

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Während der Gründungsphase können Existenzgründer die Beratung des Gründungsmanagers in Anspruch nehmen, diese beinhaltet:

  • - Informationsgespräche
  • - Erörterung der Geschäftsidee
  • - Beratung bei Geschäftsplänen
  • - Begleitung in der Vorgründungsphase
  • - Beratung bei Finanzierungsplänen
  • - Ausstellung von Tragfähigkeitsbescheinigungen
  • - Hilfe bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten

Eine Beratung in steuerlichen Fragen wird durch das VGZ Schwalm nicht angeboten. Die Erstberatung durch eine(n) SteuerberaterIn wird mit einem finanziellen Zuschuss in Höhe von einmalig 150,00 € unterstützt. Diese Beratungsleistung ist frei wählbar, der Zuschuss muss durch den/der von der Gründerin/dem Gründer in Anspruch genommenen SteuerberaterIn beantragt werden.

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